I. Allgemeiner Teil (Geltungsbereich, Vertragsschluss & Doktrin)

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel (Scope & Defense) (1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln in ihrer jeweils gültigen Fassung abschließend die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ZINNZ GmbH (nachfolgend „Verwender“ oder „ZINNZ“) und ihren Auftraggebern. (2) Begriffsbestimmung: Der Begriff „Auftraggeber“ (AG) umfasst sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB), wobei die Sektionen III und IV explizit eine Dichotomie (rechtliche Trennung) zwischen dem B2C- und dem B2B-Geschäftsverkehr statuieren. (3) Abwehrklausel (Kollisionsrecht): Es wird der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (insb. Einkaufsbedingungen) vollumfänglich und explizit widersprochen. Diese werden selbst bei Kenntnisnahme oder vorbehaltloser Leistungserbringung durch ZINNZ nicht Vertragsbestandteil (Theorie der Abwehrklausel).

§ 2 Vertragsschluss & Annahmefristen (1) Die Produktpräsentationen in digitalen Medien stellen lediglich eine invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) dar. (2) Angebot des Kunden: Der Kunde gibt durch Absenden seiner Bestellung (im Shop, per E-Mail oder Telefon) ein verbindliches Vertragsangebot ab. (3) Annahme durch ZINNZ: Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er: * dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) übermittelt (maßgeblich ist der Zugang beim Kunden), oder * dem Kunden die bestellte Ware liefert (maßgeblich ist der Zugang der Ware), oder * den Kunden zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere Alternativen vor, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt des ersten Ereignisses zustande. Nimmt ZINNZ das Angebot nicht innerhalb der 5-Tages-Frist an, gilt dies als Ablehnung, und der Kunde ist nicht mehr gebunden. (4) Schriftformvorbehalt (B2B): Im unternehmerischen Verkehr bedürfen Nebenabreden und Zusicherungen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 2a Technischer Bestellvorgang (Shop-Bestellungen) (1) Der Bestellvorgang im Online-Shop des Verkäufers umfasst folgende Schritte: Auswahl der Ware, Einlegen in den Warenkorb, Eingabe der Adress- und Zahlungsdaten sowie Überprüfung aller Daten auf der Bestellübersichtsseite. (2) Vor Absenden der verbindlichen Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen und mittels der Tastatur- und Mausfunktionen zu korrigieren. Ein wirksames Mittel zur Erkennung von Fehlern ist die Vergrößerungsfunktion des Browsers. (3) Der Vertrag kommt erst durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ / „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande. (4) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss nebst vorliegenden AGB in Textform (z.B. E-Mail) zugesandt.


II. Spezielle Regelungen für VERBRAUCHER (B2C)

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (B2C) (1) Für Verbraucher verstehen sich die angegebenen Preise als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) PayPal: Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen. Der Verkäufer tritt seine Zahlungsforderung hierbei an PayPal ab. PayPal zieht den Rechnungsbetrag vom Konto des Kunden ein. (3) Stripe (Kreditkarte/Lastschrift): Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte oder Lastschrift via Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. Die Belastung des Kontos bzw. der Kreditkarte erfolgt mit Versendung der Ware oder unmittelbar nach Abschluss der Bestellung, abhängig von der gewählten Methode. (4) SEPA-Lastschrift & Pre-Notification: Wird Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart, erteilt der Kunde ein SEPA-Mandat. Der Kunde wird über den Einzug vorab informiert (Pre-Notification). Die Frist für die Vorabinformation wird auf einen Tag vor Belastung verkürzt. Der Kunde hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen (z.B. mangels Deckung), trägt der Kunde. (5) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort nach Vertragsschluss fällig.

§ 4 Lieferung & Annahmeverzug (B2C) (1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. (2) Kosten bei erfolgloser Zustellung: Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. falsche Adressangabe, Abwesenheit ohne Abstellgenehmigung trotz Ankündigung), trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten (z.B. Rücksendekosten, erneuter Versand).

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Details ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

§ 6 Mängelhaftung & Transportschäden (B2C) (1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. (2) Bitte bei Transportschäden (Obliegenheit): Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so wird der Kunde gebeten, solche Fehler sofort beim Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zu ZINNZ aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden keinerlei Konsequenzen, hilft aber ZINNZ, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen.


III. Spezielle Regelungen für UNTERNEHMER (B2B)

§ 7 Preissetzung, Fälligkeit & Synallagma (B2B) (1) Preise verstehen sich netto „Ex Works“ (Incoterms 2020) zzgl. USt. und Fracht. (2) Fälligkeit: Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig (§ 271 BGB). Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. (3) Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 EUR fällig (§ 288 Abs. 2, Abs. 5 BGB). (4) Aufrechnungsverbot: Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ZINNZ ist nur mit synallagmatisch verknüpften, unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Vertragsverhältnissen wird ausgeschlossen.

§ 8 Selbstbelieferungsvorbehalt & Leistungshindernisse (1) Die Lieferverpflichtung steht unter dem resolutiven Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung (kongruentes Deckungsgeschäft). Bei objektiver Unmöglichkeit oder unverhältnismäßiger Erschwerung der Leistungserbringung wird ZINNZ von der Leistungspflicht dispensiert (befreit). Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind in diesem Kontext, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände, ausgeschlossen. (2) Annahmeverzug: Gerät der Unternehmer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse beim Dropshipping), gehen die Gefahr sowie die Lager- und Rücksendekosten auf ihn über.

§ 9 Gefahrübergang & Versicherungsobliegenheit (1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Unternehmer über (§ 447 BGB). Dies gilt unabhängig von der Kostentragung der Fracht. (2) Versicherungsausschluss: Eine Transportversicherung über die gesetzliche Mindesthaftung des Logistikers (z.B. 500 EUR bei Paketen) hinaus wird nicht automatisch eingedeckt. Es obliegt dem Unternehmer, eine solche auf eigene Kosten schriftlich zu instruieren. (3) Schadensabtretung: ZINNZ tritt etwaige Regressansprüche gegen Frachtführer an den Unternehmer ab. Eine subsidiäre Haftung von ZINNZ für Transportschäden (z.B. kostenlose Ersatzlieferung bei Unterdeckung der Versicherung) ist ausgeschlossen.

§ 10 Gewährleistungsrestriktionen (B2B) (1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird auf ein Jahr ab Gefahrübergang reduziert. (2) Rügeobliegenheit: Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen (Ausschlussfrist), schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt (Fiktion der Mangelfreiheit).

§ 11 Haftungsbeschränkung (B2B) (1) ZINNZ haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (2) Haftungsausschluss: Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder sonstige mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Erweiterter und Verlängerter Eigentumsvorbehalt (1) Der Vorbehaltsverkäufer behält sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Kontokorrentvorbehalt). (2) Vorausabtretung: Der Vorbehaltskäufer tritt hiermit im Wege der Vorausabtretung sämtlicher ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) sicherungshalber an den Vorbehaltsverkäufer ab. ZINNZ nimmt die Abtretung an. (3) Verwertung: Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall (Verwertungsfall) ist ZINNZ berechtigt, die Ermächtigung zur Weiterveräußerung zu widerrufen und die Abtretung gegenüber Drittschuldnern offenzulegen.


IV. Sonderbedingungen für DROPSHIPPING (Logistik-Modi)

§ 13 Vertragsgegenstand & Haftungsausschluss gegenüber Dritten Es wird explizit statuiert, dass durch die logistische Abwicklung (Dropshipping) keinerlei vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen ZINNZ und dem Endabnehmer (Endkunden) des Auftraggebers begründet werden (inter partes Wirkung). Eine direkte Inanspruchnahme von ZINNZ durch Dritte wird mangels Passivlegitimation zurückgewiesen.

§ 14 Modus A: Spot-Market (Ohne Bestandsreservierung) (1) Soweit keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, erfolgt die Auftragsabwicklung nach dem Prioritätsprinzip („First-Come-First-Served“). (2) Angebote sind in diesem Modus freibleibend. Ein Anspruch auf Warenverfügbarkeit oder Vorratshaltung wird explizit negiert. (3) ZINNZ behält sich das Recht vor, Bestellungen bei Bestandsunterdeckung (Out-of-Stock) stornofrei zurückzuweisen. Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen.

§ 15 Modus B: Allokations-Geschäft (Mit Bestandsreservierung / PI) (1) Eine Reservierung von Warenbeständen (Stock-Allocation) erfolgt ausschließlich auf Basis einer schriftlichen Proforma-Rechnung (PI) oder einer gesonderten Rahmenvereinbarung. (2) Resolutive Bedingung: Jede Bestandsreservierung steht unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung bzw. der Einhaltung des vereinbarten Kreditlimits. (3) Verfall der Reservierung: Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Bonität wesentlich (z.B. durch Accountsperrungen, Lastschriftrückgaben), erlischt die Reservierung ex tunc (rückwirkend). ZINNZ ist in diesem Fall berechtigt, die Ware anderweitig zu veräußern (anderweitige Verwertung), ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen.

§ 16 Haftungsausschluss für Plattform-Risiken (Account Health) (1) Eine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Vermögensschäden, die aus administrativen Sanktionsmaßnahmen dritter Plattformbetreiber (z.B. Account-Suspendierungen, Ranking-Herabstufungen oder Restriktionen der Verkaufsberechtigung bei Amazon/eBay) resultieren, ist – vorbehaltlich des Vorsatzes – vollumfänglich ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber trägt das alleinige Bonitäts- und Betriebsrisiko hinsichtlich der Aufrechterhaltung seiner digitalen Vertriebskanäle. Eine Zurechnung etwaiger operativer Verzögerungen im Sinne eines Kausalzusammenhangs für plattformseitige Sanktionen wird explizit negiert.

§ 17 Restriktives Retouren-Management (RMA) Rücksendungen bedürfen zwingend der vorherigen Allokation einer RMA-Nummer (Return Merchandise Authorization). Unautorisierte oder unfreie Sendungen lösen keine Annahmepflicht aus und gehen auf Kosten und Gefahr des Versenders zurück.

§ 18 Datenschutz & Auftragsverarbeitung (Data Protection) (1) Rolle der Parteien: Im Rahmen des Dropshipping-Geschäfts agiert ZINNZ als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO, während der Unternehmer als Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO fungiert. ZINNZ verarbeitet Endkundendaten weisungsgebunden zur Vertragserfüllung. (2) Haftungsfreistellung: Der Unternehmer versichert die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung und stellt ZINNZ von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie Bußgeldern der Aufsichtsbehörden frei, die auf einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung beruhen. (3) Zweckbindung: ZINNZ nutzt die Daten nicht für eigene Werbezwecke.


V. Schlussbestimmungen

§ 19 Rechtswahl & Gerichtsstand (1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von ZINNZ (Aachen).

§ 20 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 21 Alternative Streitbeilegung (B2C) (1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. (2) Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.